Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Mit der Annahme des Angebots erkennt der Teilnehmer diese AGB an und erklärt verbindlich, am Lehrgang der Jagd- und Schießschule Ars Venandi – im Weiteren als Jagdschule bezeichnet – teilzunehmen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung, verbunden mit dem Angebot an einem späteren Kurstermin teilzunehmen.
- Im Komplettpreis der Vorbereitungslehrgänge zur Jägerprüfung sind Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht enthalten. Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer eine Bestätigung für die Teilnahme am entsprechenden Lehrgang, sowie das Lehrmaterial und den Zugang zum Online-Lernsystem.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung wird ausschließlich von der Jagdschule verbindlich vorgenommen. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr durch die Jagdschule bei Nichtantritt zur Jägerprüfung oder Prüfungsabbruch ist ausgeschlossen.
Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann die Prüfung jedoch zu einem späteren Termin angetreten, bzw. fortgesetzt werden.
Über die Anerkennung solcher Gründe entscheidet ausschließlich die Prüfungskommission. - Wird die Durchführung des Vorbereitungslehrganges oder der Prüfung infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche gegenüber der Jagdschule, noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Ausbildungsgebühren werden nur dann zurückerstattet, wenn der betreffende Ausbildungsabschnitt noch nicht begonnen hatte.
Über eine Erstattung von Prüfungsgebühren entscheidet die Prüfungskommission. - Ist dem Teilnehmer eine Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule 50 % der Ausbildungsgebühr für den in Frage stehenden Ausbildungsabschnitt. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe bezahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück.
Die Jagdschule empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bei Abbruch des Lehrgangs durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung der Ausbildungs- und Prüfungsgebühren. - Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
- Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei.
Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläsern und dergleichen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. - Sollten Sie die schriftliche und / oder mündlich-praktische Jägerprüfung nicht bestehen, gewähren wir die einmalige kostenlose Wiederholung des Lehrgangsabschnittes „Vorbereitung im Selbststudium“.
Für die erneute Teilnahme an der Schießausbildung wird eine Gebühr von € 300,00 erhoben.
Diese besonderen Konditionen können nur einmalig und nur unter Beachtung und Einhaltung der Nr. 5 dieser AGB in Anspruch genommen werden. - Für die Wiederholung der Jägerprüfung wird von der Prüfungskommision die erneute Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit € 210,00 zuzüglich Auslagen, sowie von der Jagdschule eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 40,00 erhoben. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt erst nach vollständigem Eingang dieser Beträge.
- Die Durchführung der Schießkurse und der Schießausbildung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Regeln des jeweiligen Schießstandbetreibers.
- Für die Teilnahme an den Schießkursen erhält der Teilnehmer im Anschluss an die Durchführung eine Rechnung.
- Die Absage eines Schießkurses durch den Teilnehmer ist bis 48 Stunden vor Beginn des Schießkurses kostenfrei möglich.
Im Falle einer Absage innerhalb 48 Stunden vor Beginn des Schießkurses werden dem Teilnehmer 50 vom Hundert des vereinbarten Stundensatzes durch die Jagdschule berechnet. - Der Wechsel oder Austausch von Lehr- bzw. Ausbildungskräften ist keine wesentliche Änderung des Vertrages und berechtigt daher nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Änderungen am vereinbarten Ablauf eines Lehrgangs, die sich aus der Änderung gesetzlicher Regelungen oder durch Vorgaben der zuständigen Behörden ergeben, berechtigen ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
- Bild- und/oder Tonaufnahmen durch Teilnehmer sind während eines Lehrganges oder Schießkurses grundsätzlich nicht gestattet.
Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ohne Erstattung von Ausbildungs- und/oder Prüfungsgebühren ausschließen.
Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen Absprache.
Bild- und/oder Tonaufnahmen durch die Jagdschule werden ausschließlich nach schriftlicher Einholung des Einverständnisses der Teilnehmer erstellt. - Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zum Zwecke der für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert, sowie zum Zwecke der Anmeldung zur Jägerprüfung an die jeweilige Prüfungskommission weitergegeben werden.
- Der Teilnehmer bestätigt durch Annahme des ihm vorliegenden Angebotes, dass gegen ihn kein Waffenverbot im Sinne des §41 WaffG verhängt wurde.
Die Teilnahme am Schießen ist aus Sicherheitsgründen nur für Personen erlaubt, die unter keinerlei Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, etc.) stehen.
Zuwiderhandlungen ziehen den Unmittelbaren Ausschluss des Teilnehmers von der Schießveranstaltung nach sich. Entstandene Kosten werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. - Den Anordnungen der Schießstandaufsichten ist ohne Widerspruch Folge zu leisten. Geschossen wird ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer zugelassenen Aufsichtsperson.
- Der Gerichtsstand ist Siegburg.